Erwägungsgrund 1 32021D2293
In dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Handels- und Kooperationsabkommen“) sind Vorschriften festgelegt, nach denen Fluggastdatensätze (Passenger Name Record, im Folgenden „PNR-Daten“) für Flüge zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich an die zuständige Behörde des Vereinigten Königreichs übermittelt und von dieser verarbeitet und verwendet werden dürfen, und sieht dafür besondere Garantien vor.