Beschluss (EU) 2021/2293 des Rates vom 20. Dezember 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich eingesetzten Partnerschaftsrat zur Verlängerung der Abweichung von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich, zu vertreten ist
Die Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität gilt innerhalb der Union nach Maßgabe der Verträge.
Erwägungsgrund 7 32021D2293
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