Erwägungsgrund 11 32021D2293
Der Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit hat den Bericht des Vereinigten Königreichs am 19. Oktober 2021 gemäß Artikel 552 Absatz 13 des Handels- und Kooperationsabkommens geprüft. Bei dieser Gelegenheit erklärte das Vereinigte Königreich, dass es beabsichtige, den Anhang des Berichts zu ergänzen, und dass dies im November 2021 geschehen werde, bevor der Partnerschaftsrat nach Artikel 552 Absatz 13 des Handels- und Kooperationsabkommens einen Beschluss über die Verlängerung des Übergangszeitraums fasst.