Beschluss (EU) 2021/2293 des Rates vom 20. Dezember 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich eingesetzten Partnerschaftsrat zur Verlängerung der Abweichung von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich, zu vertreten ist
Dänemark und Irland sind aufgrund des Beschluss (EU) 2021/689 durch Teil Drei des Handels- und Kooperationsabkommens gebunden und beteiligen sich daher an der Annahme und Anwendung des vorliegenden Beschlusses, mit dem das Handels- und Kooperationsabkommen durchgeführt wird —
Erwägungsgrund 14 32021D2293
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