Erwägungsgrund 8 32021D2293
Am 1. Oktober 2021 hat das Vereinigte Königreich dem mit dem Handels- und Kooperationsabkommen eingesetzten Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit die in Artikel 552 Absatz 12 Buchstabe b des Handels- und Kooperationsabkommens genannte Bewertung übermittelt.