Erwägungsgrund 10 32021D0281
Unter uneingeschränkter Achtung des Rechts der Mitgliedstaaten, selbst über ihren Energiemix zu entscheiden, können Maßnahmen auf der Grundlage dieses Beschlusses zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Fahrplans für die Kernfusion beitragen.