Erwägungsgrund 4 32021D0281
Die Entscheidung 2007/198/Euratom enthielt den für das gemeinsame Unternehmen als erforderlich erachteten Finanzrahmen sowie den vorläufigen Gesamtbeitrag von Euratom zu diesem Betrag, der durch die im Einklang mit Artikel 7 des Vertrags verabschiedeten Forschungs- und Ausbildungsprogramme der Gemeinschaft oder durch andere Beschlüsse des Rates geleistet werden soll.