Erwägungsgrund 15 32021D0281
Um den erfolgreichen Abschluss des ITER-Projekts sicherzustellen und für Kontinuität bei der Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich ab Beginn des MFR 2021-2027 zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten und sollte unverzüglich in Kraft treten.