Erwägungsgrund 9 32021D0281
Das Europäische Parlament und der Rat haben im Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027, der in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates (im Folgenden „MFR 2021-2027“) festgelegt ist, im Zusammenhang mit den Euratom-Verpflichtungen für den ITER den Höchstbetrag von 5614000000 EUR zu jeweiligen Preisen festgelegt.