Erwägungsgrund 14 32021D0281
Die Entscheidung 2007/198/Euratom muss geändert werden, um die Finanzierung der Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens und die entsprechenden Maßnahmen der Kommission für den Zeitraum 2021-2027 aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union zu ermöglichen.