Erwägungsgrund 13 32021D0281
Dieser Beschluss sollte die Sichtbarkeit der Gemeinschaftsfinanzierung durch die Bereitstellung kohärenter, wirksamer und verhältnismäßiger gezielter Informationen gewährleisten, die sich an verschiedene Adressatenkreise, darunter auch die Medien und die Öffentlichkeit, richten.