Erwägungsgrund 5 32021D0281
Die Entscheidung 2007/198/Euratom wurde durch den Beschluss 2013/791/Euratom des Rates geändert, damit die Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens für die Dauer des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 bis 2020, der in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates festgelegt ist, finanziert werden können.