Erwägungsgrund 12 32022D1909
Es ist ferner angezeigt, das bestehende Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für die Russische Föderation auszuweiten, indem die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen sowie IT-Beratung und Rechtsberatung verboten wird. Unter Berücksichtigung der Zentralen Gütersystematik gemäß dem Statistischen Amt der Vereinten Nationen, Statistical Papers, Series M, N° 77, CPC prov., 1991 umfassen „Architektur- und Ingenieurbürodienstleistungen“ sowohl Architektur- und Ingenieurbürodienstleistungen als auch integrierte Ingenieurbürodienstleistungen, Dienstleistungen von Städteplanern und Landschaftsarchitekten sowie mit Ingenieurbürodienstleistungen zusammenhängende wissenschaftliche und technische Beratungsdienstleistungen. „Ingenieurdienstleistungen“ umfassen nicht technische Hilfe im Zusammenhang mit nach Russland ausgeführten Gütern, wenn deren Verkauf, Erbringung, Weitergabe oder Ausfuhr zum Zeitpunkt, zu dem diese technische Hilfe geleistet wird, nicht verboten ist. „IT-Beratungsdienstleistungen“ umfassen Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Installation von Computerhardware, einschließlich Unterstützungsleistungen für Kunden bei der Installation von Computerhardware (d. h. physische Ausrüstung) und Computernetzen sowie Softwareimplementierungsdienste einschließlich aller Dienstleistungen, die Beratungsdienstleistungen zur Entwicklung und Implementierung von Software umfassen.