Erwägungsgrund 15 32022D1909
Es ist ferner angezeigt, die Liste der Beschränkungen unterliegenden Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung der Russischen Föderation oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, zu erweitern, indem bestimmte chemische Stoffe, Nervenkampfstoffe und Güter in die Liste aufgenommen werden, die außer zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe keine praktische Verwendung haben oder die für diese Zwecke verwendet werden könnten. Güter, die diesem Verbot unterliegen, fallen auch unter die Verordnung (EU) 2019/125 des Europäischen Parlaments und des Rates. Im vorliegenden Kontext ist der Beschluss 2014/512/GASP als lex specialis zu behandeln und hat damit im Falle eines Konflikts Vorrang vor der Verordnung (EU) 2019/125.