Erwägungsgrund 23 32022D1909
Hat ein Schiff unter der Flagge eines Drittlands russisches Rohöl oder russische Erdölerzeugnisse befördert, die zu einem Preis oberhalb der Preisobergrenze erworben wurden, so sollte es verboten sein, technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Versicherungen, im Zusammenhang mit der künftigen Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen durch dieses Schiff bereitzustellen