Erwägungsgrund 19 32022D1909
Zusätzlich zu den bestehenden Verboten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für die Beförderung von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg in Drittländer ist es angezeigt, die Beförderung dieser Güter auf dem Seeweg in Drittländer zu verbieten. Dieses Verbot sollte davon abhängig gemacht werden, ob der Rat eine vorab von der Koalition für eine Preisobergrenze (Price Cap Coalition) festgelegte Preisobergrenze einführt.