Erwägungsgrund 17 32022D1909
Ferner ist es angezeigt, das Einfuhrverbot für Stahlerzeugnisse, die entweder ihren Ursprung in der Russischen Föderation haben oder aus der Russischen Föderation ausgeführt wurden, weiter zu verlängern und Einfuhrbeschränkungen für zusätzliche Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen, einzuführen. Dieses Verbot gilt für Güter, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation haben oder aus Russland ausgeführt werden, und umfasst Gegenstände wie Zellstoff und Papier, bestimmte in der Schmuckindustrie verwendete Elemente wie Steine und Edelmetalle, bestimmte Maschinen und chemische Erzeugnisse, Zigaretten, Kunststoffe und chemische Fertigerzeugnisse wie Kosmetika. Ferner ist es angezeigt, das Ausfuhrverbot auszuweiten, indem in die Güterliste neue Güter aufgenommen werden, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, und den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr zusätzlicher Güter, die im Luftfahrtsektor verwendet werden, zu beschränken.