Erwägungsgrund 1 32022D1968
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 „die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs Schärfste“ verurteilt. Er bekräftigte „seine rückhaltlose Unterstützung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen“.