Erwägungsgrund 12 32022D1968
Das EU-Truppenstatut sollte für von der Union geführte Einheiten und das Personal der EUMAM Ukraine gelten, die/das im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eingesetzt werden/wird. Der Status des Personals der ukrainischen Streitkräfte, das an der Organisation der von der EUMAM Ukraine durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen beteiligt ist oder von diesen profitiert, sollte in Vereinbarungen zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die die Ausbildungsmaßnahmen durchführen, und den zuständigen Behörden der Ukraine festgelegt werden. Die EUMAM Ukraine kann auch mit den zuständigen Behörden der Ukraine Vereinbarungen über Bedingungen treffen, unter denen Personal der ukrainischen Streitkräfte von der EUMAM Ukraine aufgenommen wird.