Erwägungsgrund 3 32022D1968
In seinen Schlussfolgerungen vom 24. Juni 2022/23. erklärte der Europäische Rat ferner Folgendes: „Die Union ist nach wie vor fest entschlossen, weitere militärische Unterstützung zu leisten, um der Ukraine zu helfen, ihr naturgegebenes Recht auf Selbstverteidigung gegen den Angriff Russlands auszuüben und ihre territoriale Unversehrtheit und Souveränität zu verteidigen. Zu diesem Zweck fordert der Europäische Rat den Rat auf, zügig an einer weiteren Aufstockung der militärischen Unterstützung zu arbeiten.“