Erwägungsgrund 15 32022D1968
Angesichts der einzigartigen Erfordernisse der EUMAM Ukraine und der besonderen Bedingungen für ihre Einrichtung, die sich aus dem Umfang der zu leistenden Ausbildung und der Geschwindigkeit, mit der sie der Ukraine bereitgestellt werden muss, ergeben, ist es erforderlich festzulegen, dass bestimmte Mehrkosten zusätzlich zu den Kosten, die gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 als gemeinsame Kosten gelten, als gemeinsame Kosten für die EUMAM Ukraine betrachtet werden. Für die EUMAM Ukraine wird die Union aufgrund der außergewöhnlichen Umstände durch die gemeinsame Finanzierung – als außerordentliche Maßnahme – von Gütern, die zur Unterstützung der Auszubildenden der ukrainischen Streitkräfte und der Ausbildungsmaßnahmen erforderlich sind, in die Lage versetzt, die erforderlichen Ressourcen zu mobilisieren, um die Ukraine im benötigten Umfang zu unterstützen.