Erwägungsgrund 10 32022D2512
Aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz sollte die Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten eine Liste der russischen Reisedokumente erstellen, die nicht angenommen werden. Diese Liste sollte auch den jeweiligen Zeitpunkt angeben, ab dem diese Reisedokumente ausgestellt wurden, sowie den Zeitpunkt, ab dem diese Reisedokumente nicht angenommen werden sollten. Die Kommission sollte einen Durchführungsrechtsakt erlassen, der diese Liste enthält. Dieser Durchführungsrechtsakt sollte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, und die Liste sollte in die Liste der Reisedokumente aufgenommen werden, die gemäß dem Beschluss Nr. 1105/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellt wird, und zwar in einer Übersicht über die von Drittländern und Gebietseinheiten ausgestellten Reisedokumente, die online öffentlich zugänglich ist.