Erwägungsgrund 2 32022D2512
Als Unterzeichner der Minsker Vereinbarungen hat Russland die klare und direkte Verantwortung, auf eine friedliche Beilegung des Konflikts im Einklang mit den in den Minsker Vereinbarungen dargelegten Grundsätzen hinzuarbeiten. Mit der Entscheidung, die nicht von der Regierung kontrollierten Regionen der Ostukraine als unabhängig anzuerkennen, hat Russland eindeutig gegen die Minsker Vereinbarungen verstoßen, in denen die vollständige Rückkehr jener Regionen unter die Kontrolle der ukrainischen Regierung vorgesehen ist. Diese Entscheidung und die daraus folgende Entscheidung, russische Truppen in jene Regionen zu entsenden, untergraben die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter und stellen einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte dar, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum.