Erwägungsgrund 7 32022D2512
Die Union und ihre Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein haben die rechtswidrige Annexion nicht anerkannt und die rechtswidrige Besetzung von Regionen und Gebieten der Ukraine durch Russland verurteilt. Dies betrifft insbesondere die illegale Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol, die illegale Besetzung der Regionen Donezk und Luhansk, aber auch weitere rechtswidrige Besetzungen in den östlichen und südlichen Regionen der Ukraine, insbesondere in den Regionen Cherson und Saporischschja. In diesen Regionen und Gebieten ausgestellte Reisedokumente der Russischen Föderation (im Folgenden „russische Reisedokumente“) werden von den Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein nicht anerkannt oder ihre Nichtanerkennung ist im Gange. Gleiches gilt für russische Reisedokumente, die in den georgischen Gebieten Abchasien und Südossetien ausgestellt werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung stehen (im Folgenden „abtrünnige Gebiete“).