Erwägungsgrund 3 32022D2512
Am 24. Februar 2022 verurteilte der Europäische Rat gemeinsam mit seinen internationalen Partnern die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine aufs Schärfste und brachte die uneingeschränkte Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung zum Ausdruck. Der Europäische Rat forderte Russland in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 zudem auf, seine militärischen Handlungen unverzüglich einzustellen, all seine Streitkräfte und Militärausrüstung bedingungslos aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen uneingeschränkt zu achten. Dieser Standpunkt wurde vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 25. März 2022, 31. Mai 2022 und 24. Juni 2022 bekräftigt.