Erwägungsgrund 22 32022D2512
Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zügig angewendet werden können und aufgrund der Notlage in den von Russland besetzten Regionen und Gebieten in der Ukraine sowie den abtrünnigen Gebieten in Georgien sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —