Erwägungsgrund 6 32022D2512
Seit der rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol am 18. März 2014 stellt Russland Einwohnern dieser Gebiete russische internationale Reisepässe aus. Am 24. April 2019 unterzeichnete der Präsident Russlands ein Dekret zur Vereinfachung des Verfahrens für Einwohner der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk, um die russische Staatsangehörigkeit zu erwerben, einschließlich des Verfahrens für die Ausstellung russischer internationaler Reisepässe für diese Einwohner. Mit einem Dekret vom 11. Juli 2022 hat Russland die Praxis der Ausstellung gewöhnlicher russischer internationaler Reisepässe auf die Einwohner anderer nicht von der Regierung kontrollierter Regionen der Ukraine ausgeweitet, insbesondere auf die Regionen Cherson und Saporischschja. Im Mai 2022 führte Russland ein vereinfachtes russisches Einbürgerungsverfahren für Waisenkinder aus der sogenannten Volksrepublik Donezk und der sogenannten Volksrepublik Luhansk sowie aus der Ukraine ein. Das Dekret gilt auch für Kinder ohne elterliche Fürsorge und für geschäftsunfähige Personen, die in diesen beiden besetzten Regionen wohnhaft sind. Die systematische Ausstellung russischer Reisepässe in diesen besetzten Regionen stellt einen weiteren Verstoß gegen das Völkerrecht und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine dar.