Erwägungsgrund 6 32023D1540
Um die korrekte Anwendung von Unterkriterium 4 (c) in Anhang I und von Unterkriterium 3 (c) in Anhang II des Beschlusses (EU) 2021/1870 zu gewährleisten, sollten Fußnote 12 in Anhang I und Fußnote 10 in Anhang II berichtigt werden, indem der korrekte Link angegeben wird, der bei der Beantragung des EU-Umweltzeichens zu verwenden ist.