Erwägungsgrund 10 32023D1540
Der Beschluss (EU) 2021/1870 sollte daher entsprechend geändert und berichtigt werden. Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses.