Beschluss (EU) 2023/1540 der Kommission vom 25. Juli 2023 zur Änderung und Berichtigung des Beschlusses (EU) 2021/1870 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für kosmetische Mittel und Tierpflegeprodukte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 4845) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte ein eindeutiger Geltungsbeginn dieses Beschlusses festgelegt werden —
Erwägungsgrund 11 32023D1540
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