Erwägungsgrund 2 32023D2109
In diesem Zusammenhang werden die technischen und operativen Veränderungen der Arbeitspraxis und -verfahren, die Auswirkungen auf an der Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums beteiligte Einzelpersonen und Gruppen von Akteuren haben, als „menschliche Dimension“ dieses Luftraums bezeichnet. Mit den Arbeitsbedingungen und sonstigen sozialen Aspekten des Flugverkehrsmanagements befasst sich der mit Beschluss 98/500/EG der Kommission eingesetzte Ausschuss.