Erwägungsgrund 10 32024D1470
In den auf seiner außerordentlichen Tagung vom 1. Februar 2024 angenommenen Schlussfolgerungen betonte der Europäische Rat, dass gemeinsam mit Partnern eine stabile, vorhersehbare und nachhaltige finanzielle Unterstützung für die Ukraine in den Jahren 2024-2027 sichergestellt werden muss, und kam zu dem Schluss, dass für den Zeitraum 2024-2027 eine Fazilität für die Ukraine eingerichtet wird. Die Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine wurde am 29. Februar 2024 erlassen. Die Kommission legte am 5. März 2024 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie („EDIP“) und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der rechtzeitigen Verfügbarkeit und Lieferung von Verteidigungsgütern vor. Das EDIP, das für den Zeitraum 2025-2027 aufgelegt werden soll, umfasst ein Kooperationsprogramm (das Unterstützungsinstrument für die Ukraine), das darauf ausgerichtet ist, zur Erholung, zum Wiederaufbau und zur Modernisierung der technologischen und industriellen Basis der Verteidigung der Ukraine beizutragen.