Erwägungsgrund 12 32024D1470
Der Rat nahm am 12. Februar 2024 den Beschluss (GASP) 2024/577 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP an, mit dem das Verbot von Transaktionen im Hinblick auf die Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank in einigen Punkten präzisiert wurde und weitere Maßnahmen eingeführt wurden.