Erwägungsgrund 28 32024D1470
Die restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbot von Transaktionen im Kontext der Verwaltung der Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank sollten so lange in Kraft bleiben, bis Russland den Angriffskrieg gegen die Ukraine einstellt und die Ukraine für die durch diesen Krieg verursachten Schäden entschädigt.