Erwägungsgrund 15 32024D1470
Das Verbot solcher anderen Transaktionen führt zu einer außerordentlichen und unerwarteten Akkumulation von Barbeständen in den Bilanzen von Zentralverwahrern im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, die bei der Abwicklung und zentralen Kontenführung im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten in der Union eine Schlüsselposition einnehmen. Diese Akkumulation ist auf die immobilisierten Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung der russischen Zentralbank handeln, wie der russische National Wealth Fund, zurückzuführen, da Kapitalbetrag- und Zinszahlungen, Couponzahlungen sowie Zahlungen von Dividenden oder sonstigen Einkünften aus Wertpapieren an die russische Zentralbank und diese Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten sind.