Erwägungsgrund 11 32024D1470
In seinen Schlussfolgerungen vom 22. März 2024 stellte der Europäische Rat fest, dass die Europäische Union angesichts der Dringlichkeit der Lage entschlossen ist, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig die erforderliche politische, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Unterstützung zu leisten.