Erwägungsgrund 12 32024D0995
Um für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem internationalen Markt zu sorgen, sollten Regelungen zu staatlichen Beihilfen für die Mitgliedstaaten und die Schweiz in die bestehenden Abkommen über den Luftverkehr und das bestehende Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße sowie in künftige Abkommen mit Bezug zum Binnenmarkt, einschließlich eines Abkommens im Strombereich, aufgenommen werden. Überdies sollte die Überprüfung jeglicher staatlicher Beihilfen in der Schweiz auf materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften beruhen, die den in der Union geltenden gleichwertig sind.