Erwägungsgrund 11 32026D1701
Die Verordnung (EU) 2017/1939 schreibt keine besonderen Teilnahmebedingungen für die Verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA vor.
Die Verordnung (EU) 2017/1939 schreibt keine besonderen Teilnahmebedingungen für die Verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA vor.