Erwägungsgrund 12 32026D1849
Es ist zweckmäßig, die Geltungsdauer einer Aussetzung der Ölpreisobergrenze zu verlängern, die die Beförderung durch Schiffe von Rohöl mit Ursprung im Sachalin-2-Projekt in Russland nach Japan aus Gründen der Energieversorgungssicherheit ermöglicht.