Erwägungsgrund 32 32026D1849
Es ist angezeigt, eine gezielte Ausnahme für bestimmte Forschungseinrichtungen vom bestehenden Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Annahme von Finanzmitteln, Zuwendungen oder sonstiger wirtschaftlicher Vorteile oder Unterstützung aus Russland einzuführen, um bestehende Verpflichtungen beispielsweise in Bezug auf den Betrieb, die Instandhaltung, die Modernisierung oder den Bau der betreffenden Forschungseinrichtungen zu decken.