Erwägungsgrund 25 32026D1849
Um den Zugang zu Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und entsprechenden Plattformen aufrechtzuerhalten, nachdem mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 des Rates und mit der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates die Zusammenarbeit mit in Russland niedergelassenen Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und entsprechenden Plattformen verboten wurde, nutzen Banken und andere Personen in Russland, einschließlich gelisteter Banken und Personen, Plattformen in anderen Drittländern als Russland. Eine Reihe dieser Kryptowerte-Plattformen wurde in den Beschluss 2014/512/GASP und in die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen, weil sie die genannten Rechtsakte oder den Beschluss 2014/145/GASP des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates erheblich unterlaufen.