Erwägungsgrund 20 32026D1849
Russland erzielt erhebliche Einnahmen aus dem Verkauf von Öl. Es ist angezeigt, ein Verbot von Transaktionen mit Raffinerien in Russland und anderen Drittländern als Russland, die zur Verarbeitung oder Raffination von Rohöl oder zur Verarbeitung oder Mischung von in Anhang XIII des Beschlusses 2014/512/GASP aufgeführten Erdölerzeugnissen oder von mineralischen Erzeugnissen genutzt werden, die ihren Ursprung in Russland haben, oder mit Raffinerien, die zur Umgehung restriktiver Maßnahmen genutzt werden, einzuführen. Derartige Transaktionen umfassen den Zugang zu den Anlagen der aufgeführten Raffinerien und die Erbringung von Dienstleistungen. Es ist angezeigt, eine Raffinerie gemäß diesen Kriterien für die Aufnahme in die Liste aufzuführen und in den einschlägigen Anhang Beschlusses 2014/512/GASP aufzunehmen.