Erwägungsgrund 33 32026D1849
Der unprovozierte und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zieht weitreichende Auswirkungen nach sich, darunter eine Verschärfung der Risiken und Bedrohungen, denen die Union in Bezug auf ihre Werte, ihre grundlegenden Interessen ihre Sicherheit und öffentliche Ordnung ausgesetzt ist. Zahlreiche Kombattanten, die am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beteiligt waren, entweder in den Streitkräften der Russischen Föderation oder damit verbundenen paramilitärischen Gruppen dienen, kehren von der Front zurück nach Russland oder lassen sich in Drittländern nieder. Viele von ihnen sind wurden für Straftaten verurteilt und aus russischen Gefängnissen rekrutiert und an die Front geschickt. Diese Kombattanten wurden durch russische Taktiken radikalisiert, haben Gräueltaten gegen die Bevölkerung der Ukraine miterlebt oder waren selbst an Kriegsverbrechen beteiligt. Mit ihrem Hintergrund und ihrer Indoktrination geht von diesen Personen ein allgemeines Risiko von Gewaltverbrechen aus. Wenn ihnen gestattet wird, nach Europa zu reisen oder sich in Europa niederzulassen, könnten sie sich an organisierter Kriminalität oder extremistischen Bewegungen beteiligen oder Agenten feindlicher Operationen werden. Angesichts der umfassenderen hybriden Kriegsführungsstrategien Russlands könnten sie als Verteidiger der Rhetorik Russlands zu seinem Angriff auf die Ukraine benutzt werden oder sich an der Verbreitung von Desinformation sowohl über die Gründe der groß angelegten Militärinvasion als auch über Russlands Handlungen im Krieg beteiligen. Ihre Anwesenheit in der Union stellt daher eine Bedrohung für die Werte der Union, ihre grundlegenden Interessen und ihre Sicherheit sowie für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder der Union insgesamt dar. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Angriffskriegs Russlands, dessen weiterer Eskalation und der Beschlüsse des Rates, die in diesem Zusammenhang seit dem 24. Februar 2022 angenommen wurden, um Maßnahmen zur Einschränkung der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Russland einzuführen, ist es angezeigt, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, die Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt an Personen zu verweigern, die seit dem 24. Februar 2022 in den Streitkräften der Russischen Föderation im aktiven Dienst dienen oder gedient haben oder einer paramilitärischen, mit dem Militär in Verbindung stehenden oder irregulären bewaffneten Gruppe angehören oder angehört haben, die mit der russischen Regierung in Verbindung steht, von ihr kontrolliert wird oder auf ihre Anweisung handelt, um zur Friedenssicherung, zur Konfliktprävention und zur Stärkung der internationalen Sicherheit beizutragen. Um zu gewährleisten, dass diese Maßnahme verhältnismäßig ist und dass Entscheidungen auf der Grundlage des individuellen Verhaltens getroffen werden, ist es angezeigt, dass dieses Verbot nur auf diejenigen angewandt werden sollte, unmittelbar durch Kampfeinsätze zum Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beigetragen haben. Um die einheitliche Anwendung dieses Verbots durch die Konsularbehörden zu erleichtern, ist es angezeigt, seine Anwendung aufzuschieben, bis ein Beschluss des Rates gefasst ist, sobald die für seine Durchführung erforderlichen Aktionen vorgenommen worden sind. Im Einklang mit den in der Charta der Grundrechte anerkannten Grundrechten und Grundfreiheiten, insbesondere dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 7 der Charta, sollte dieses Verbot nicht in Fällen gelten, in denen ein Mitgliedstaat der Auffassung ist, dass die Einreise in oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen erforderlich ist, und sollte nicht für Antragsteller gelten, die Dissidenten in oder Überläufer aus den Streitkräften der Russischen Föderation oder einer paramilitärischen, mit dem Militär verbundenen oder irregulären bewaffneten Gruppe sind, die mit der russischen Regierung in Verbindung steht, von ihr kontrolliert wird oder auf ihre Anweisung handelt. In solchen Fällen sollte ein Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit erteilt werden.