Erwägungsgrund 26 32026D1849
Um gegen eine solche Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union durch Drittländer vorzugehen, ist es angezeigt, die Möglichkeit einzuführen, jegliche Transaktionen mit juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, bei denen es sich um Organisationen handelt, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, oder um Plattformen, die den Austausch oder Transfer von Kryptowerten ermöglichen, und die in den im entsprechenden Anhang des Beschlusses 2014/512/GASP aufgeführten Drittländern niedergelassen sind, zu verbieten.