Erwägungsgrund 15 32026D1849
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wurde der Beschluss 2014/512/GASP geändert, um ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung – mittelbar oder unmittelbar – von LNG, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wird, einzuführen. Dieses Verbot gilt für Käufe und Verbringungen in die Union und in Drittländer.