Erwägungsgrund 10 32026D0258
Am 20. Dezember 2025 richteten das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Republik Kroatien, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, Malta, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Slowenien, die Republik Finnland und das Königreich Schweden ein gemeinsames Schreiben an die Kommission mit der Aufforderung, dem Rat einen Vorschlag für einen Beschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit vorzulegen, dessen Ziel und Anwendungsbereich darin bestehen, der Ukraine für die Jahre 2026 bis 2027 ein Darlehen in Höhe von 90 Mrd. EUR auf der Grundlage von Anleihen der Union auf den Kapitalmärkten zu gewähren, die durch den Handlungsspielraum des Unionshaushalts abgesichert sind, indem den Nummern 3 und 4 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (EUCO 24/25) sowie Nummer 8 des Textes zur Ukraine, der von 25 Staats- und Regierungschefs nachdrücklich unterstützt wird (EUCO 26/25), Wirkung verliehen wird.