Erwägungsgrund 14 32026D0258
Die Durchführung der mit diesem Beschluss genehmigten Verstärkten Zusammenarbeit werden außer Verwaltungskosten für die Organe, weitere Ausgaben und Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem finanziellen Beistand im Rahmen des Darlehens für die Ukraine, die über die Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens für den finanziellen Beistand hinaus garantiert werden müssen, anfallen.