§ 6 FwSchVO
Vergütungen
(1)
Die nebenamtlichen und nebenberuflichen Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gastreferentinnen und Gastreferenten erhalten eine Stundenvergütung nach dem Erlass betreffend der Entschädigung für Lehr- und Prüfungstätigkeit an der Feuerwehrschule des Saarlandes.
(2)
Nebenamtliche sowie nebenberufliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die nicht nur auf Stundenbasis beschäftigt werden, erhalten eine monatliche Pauschalvergütung nach Maßgabe des Landeshaushalts.