Erwägungsgrund 20 31989L0108
In allen Fällen, in denen der Rat der Kommission Befugnisse zur Durchführung des Lebensmittelrechts überträgt, ist ein Verfahren vorzusehen, das eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission in dem durch den Beschluß 69/414/EWG des Rateseingesetzten Ständigen Lebensmittelausschuß herbeiführt —