Erwägungsgrund 13 31989L0108
Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, durch amtliche Kontrollen dafür Sorge zu tragen, daß das verwendete Material diesen Zielsetzungen entspricht.
Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, durch amtliche Kontrollen dafür Sorge zu tragen, daß das verwendete Material diesen Zielsetzungen entspricht.